Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin obsiegen drei Kläger für einen verbesserten Schallschutz beim BER. Auch Wintergärten, Wohnküchen und niedrige Zimmer sind dabei künftig einzubeziehen. Auswirkungen für die Anwohner in Tegel wird das Urteil nicht haben, denn im Falle des BER „geht es um Schallschutz-Fragen für einen noch nicht fertiggestellten und in Betrieb genommenen Airport. Die Kläger beziehen sich folglich auf die Planfeststellung und prognostizierte Lärmpegel, nicht auf Krach, der schon da ist wie im Fall von Tegel.“ Allerdings: „Spätestens zum 31. Dezember 2019 muss die Senatsumweltverwaltung die Lärmschutz-Zonen in der Einflugschneise des City-Airports definieren, weil dann eine Ausnahmeregelung ausläuft. Rund um Tegel könnten laut Umweltverwaltung 75.000 Haushalte vom Schallschutz profitieren.“