Interne Meldestelle der Tegel Projekt GmbH

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, mittels dessen hinweisgebende Personen geschützt werden, die auf Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden, denen sie beruflich verbunden sind, aufmerksam machen. Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit für die Tegel Projekt GmbH Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Unternehmens oder im Zusammenhang mit diesem gegen geltendes Recht verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle wenden.

Durch einen Hinweis an die Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt umgehend aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere den Rechtsverstoß künftig zu vermeiden. Da die Abgabe einer Meldung oftmals kein leichter Schritt ist, besteht für die hinweisgebende Person die Möglichkeit, den Hinweis auch vertraulich gegenüber der internen Meldestelle abzugeben.

Die Interne Meldestelle, die von der externen Compliance-Beauftragten, Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, besetzt ist,

  • nimmt Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße in Bezug auf die Tegel Projekt GmbH entgegen und prüft deren Stichhaltigkeit,
  • bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang des Hinweises innerhalb von sieben Tagen und bittet diese ggfs. um weitere erforderliche Informationen,
  • prüft, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des HinSchG für die Interne Meldestelle fällt und 
  • informiert die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung über Folgemaßnahmen, soweit dadurch interne Nachforschungen nicht berührt und die Rechte der vom Hinweis betroffenen Personen nicht beeinträchtigt werden.


Rechtsanwältin Frau Dr. Stefanie Lejeune, die von Rechtsanwalt Dr. Alexander von Negenborn vertreten wird, ist wie folgt zu erreichen:


Damit die hinweisgebende Person den vollen Schutz des HinSchG vor persönlichen Nachteilen oder Repressalien erfahren kann, sollte sie sich

  1. der Richtigkeit des Vorkommnisses, das sie melden möchte, vergewissern,
  2. soweit es ihr möglich ist, prüfen, ob das Vorkommnis tatsächlich einen Verstoß gegen geltendes Recht erfassen könnte, und sich
  3. an die Interne Meldestelle auf den dafür vorgesehenen Kommunikationswegen wenden.


Hat die hinweisgebende Person den Eindruck, dass die Interne Meldestelle nicht wirksam Abhilfe bzgl. des gemeldeten Vorkommnisses schaffen kann, steht es ihr frei, sich an die Externe Meldestelle zu wenden. Externe Meldestelle der Tegel Projekt GmbH ist die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html).


Weiterführende Informationen

Zuständigkeit der internen Meldestelle gem. § 2 HinSchG

Die Zuständigkeit der internen Meldestelle ist nach § 2 HinSchG hinsichtlich der folgenden Rechtsverstöße gegeben:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft


Dazu gehören u.a.:

  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten,
  • Sicherheit in der Informationstechnik.
  • Finanz- und steuerrechtliche Verstöße
  • Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte.

 

Informationen zum Umgang mit den Daten der hinweisgebenden Person

Die persönlichen Daten der hinweisgebenden Person werden von der internen Meldestelle grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zur hinweisgebenden Person zu machen, wird sich die Interne Meldestelle zuvor mit ihr in Verbindung setzen.

Die Angaben der hinweisgebenden Person sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation mit der internen Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.

Sollten die hinweisgebende Person Angaben zu ihren persönlichen Daten machen, willigt sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass die Interne Meldestelle diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern darf. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Weitere Datenschutzhinweise

Kontakt

Tegel Projekt GmbH

Urban Tech Republic, Gebäude V
Flughafen Tegel 1
13405 Berlin