Pressespiegel
Niemand kann sagen, was die Zukunft bringt. Aber das schreiben die Zeitungen von heute
Tagesspiegel, 23. August 2018
Das Interims-Terminal für den Regierungsflugbetrieb in Schönefeld wird fristgerecht fertiggestellt und wäre zum Jahresende nutzbar. Aber jetzt sperrt sich das zuständige Bundesministerium des Innern sowie für Bau und Heimat (angeführt von Horst Seehofer, CSU), gegen den Eintritt in den Mietvertrag mit der Flughafengesellschaft FBB und beharrt darauf, dass der Umzug von Tegel nach Schönefeld erst mit der Fertigstellung des BER erfolgen soll. Das kostet die FBB Geld (wegen der ausbleibenden Miete, monatlich immerhin EUR 370.000), verursacht Kosten für die notwendige – militärische – Bewachung dieses Terminals und sorgt auch sonst für Ärger, weil darin eine Misstrauenserklärung gegenüber der Terminankündigung „BER geht 2020 in Betrieb“ gesehen wird.
Zum BeitragBerliner Zeitung, 01. August 2018
Die Siemens AG plant einen großen Innovationscampus für das Unternehmen und visiert als möglichen Standort dafür seinen alten Stammsitz in der Spandauer Siemensstadt an. Hier könnte der Innovationscampus entstehen, mit Büros, Forschungslaboren und Hightech-Produktionsanlagen. Start-up-Unternehmen und Hochschulen sind dabei mit im Fokus. Der Bezug zum Projekt Berlin TXL ist dabei auf zwei Ebenen zu finden: Zum einen stellen die Siemens-Pläne, so sie denn realisiert werden, durchaus auch eine Konkurrenz zur geplanten Urban Tech Republic auf dem Areal des nahegelegenen alten Flughafens Tegel dar. Siemens fordert vom Senat aber auch Unterstützung bei der Verkehrserschließung des möglichen neuen Stadtviertels. Denn „wenn der benachbarte Flughafen Tegel schließe, liege der geplante Campus weit weg vom neuen Flughafen BER.“
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Die Siemens AG plant einen großen Innovationscampus für das Unternehmen und visiert als möglichen Standort dafür seinen alten Stammsitz in der Spandauer Siemensstadt an. Hier könnte der Innovationscampus entstehen, mit Büros, Forschungslaboren und Hightech-Produktionsanlagen. Start-up-Unternehmen und Hochschulen sind dabei mit im Fokus. Der Bezug zum Projekt Berlin TXL ist dabei auf zwei Ebenen zu finden: Zum einen stellen die Siemens-Pläne, so sie denn realisiert werden, durchaus auch eine Konkurrenz zur geplanten Urban Tech Republic auf dem Areal des nahegelegenen alten Flughafens Tegel dar. Siemens fordert vom Senat aber auch Unterstützung bei der Verkehrserschließung des möglichen neuen Stadtviertels. Denn „wenn der benachbarte Flughafen Tegel schließe, liege der geplante Campus weit weg vom neuen Flughafen BER.“
Zum BeitragBerliner Morgenpost, 31. Juli 2018
Die lange umstrittenen Flugbetriebszeiten für den BER sind jetzt gerichtsfest. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen dagegen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit darf nach der für Herbst 2020 erwarteten Eröffnung des BER dort – anders als am alten Flughafen Schönefeld – nicht mehr zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens geflogen werden, und die Nachtrandstunden zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr sind künftig weitgehend für den Flugbetrieb freigegeben.
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Die lange umstrittenen Flugbetriebszeiten für den BER sind jetzt gerichtsfest. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen dagegen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit darf nach der für Herbst 2020 erwarteten Eröffnung des BER dort – anders als am alten Flughafen Schönefeld – nicht mehr zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens geflogen werden, und die Nachtrandstunden zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr sind künftig weitgehend für den Flugbetrieb freigegeben.
Zum BeitragBerliner Kurier, 20. Juli 2018
Eine Nicht-Nachricht: Die Berliner FDP als Initiatorin des Volksentscheids Tegel wird wohl keine Klage beim Berliner Landesverfassungsgericht einreichen, um so den Senat zu einer Änderung seiner Schließungsplane zu zwingen. Angekündigt war die Klage seit einem halben Jahr – absehbar war aber, dass es nicht dazu kommen würde. „Schubumkehr bei der FDP“, titelt der Berliner Kurier.
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Eine Nicht-Nachricht: Die Berliner FDP als Initiatorin des Volksentscheids Tegel wird wohl keine Klage beim Berliner Landesverfassungsgericht einreichen, um so den Senat zu einer Änderung seiner Schließungsplane zu zwingen. Angekündigt war die Klage seit einem halben Jahr – absehbar war aber, dass es nicht dazu kommen würde. „Schubumkehr bei der FDP“, titelt der Berliner Kurier.
Zum BeitragMärkische Allgemeine, 12. Juli 2018
Die CDU Brandenburg hat beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass sich mit der Möglichkeit einer Offenhaltung des Flughafens Tegel befasst. Das Ergebnis hier: Eine dauerhafte Offenhaltung Tegels ist ausgeschlossen, eine Verlängerung des Zeitraums bis zur Schließung aber möglich. Allerdings müssten sich Berlin, Brandenburg und der Bund über einen befristeten Weiterbetrieb einigen. Das Gutachten gibt keinen Zeitplan vor, wie lange der Flughafen dann vorübergehend offen bleiben soll. Die Hürden dafür sind aber hoch. Eingehen in die Abwägung müssen erkennbare Kapazitätsprobleme am BER und die Belastung durch Lärm oder Schadstoffe in Tegel sowie die Sicherheitsfragen. Zudem müsste der gemeinsame Landesentwicklungsplan von Berlin und Brandenburg geändert werden. Die prompte Reaktion der brandenburgischen Landesregierung: „‚Der parlamentarische Beratungsdienst macht sein Gutachten an der Frage fest, ob zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BER ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Alle drei Gesellschafter gehen davon aus, dass dies der Fall sein wird und der Masterplan der FBB ein bedarfsgerechtes Wachstum ermöglicht‘, teilte Staatskanzlei Martin Gorholt (SPD) mit“, so die MAZ.
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Die CDU Brandenburg hat beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass sich mit der Möglichkeit einer Offenhaltung des Flughafens Tegel befasst. Das Ergebnis hier: Eine dauerhafte Offenhaltung Tegels ist ausgeschlossen, eine Verlängerung des Zeitraums bis zur Schließung aber möglich. Allerdings müssten sich Berlin, Brandenburg und der Bund über einen befristeten Weiterbetrieb einigen. Das Gutachten gibt keinen Zeitplan vor, wie lange der Flughafen dann vorübergehend offen bleiben soll. Die Hürden dafür sind aber hoch. Eingehen in die Abwägung müssen erkennbare Kapazitätsprobleme am BER und die Belastung durch Lärm oder Schadstoffe in Tegel sowie die Sicherheitsfragen. Zudem müsste der gemeinsame Landesentwicklungsplan von Berlin und Brandenburg geändert werden. Die prompte Reaktion der brandenburgischen Landesregierung: „‚Der parlamentarische Beratungsdienst macht sein Gutachten an der Frage fest, ob zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BER ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Alle drei Gesellschafter gehen davon aus, dass dies der Fall sein wird und der Masterplan der FBB ein bedarfsgerechtes Wachstum ermöglicht‘, teilte Staatskanzlei Martin Gorholt (SPD) mit“, so die MAZ.
Zum BeitragBerliner Morgenpost, 05. Juli 2018
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin obsiegen drei Kläger für einen verbesserten Schallschutz beim BER. Auch Wintergärten, Wohnküchen und niedrige Zimmer sind dabei künftig einzubeziehen. Auswirkungen für die Anwohner in Tegel wird das Urteil nicht haben, denn im Falle des BER „geht es um Schallschutz-Fragen für einen noch nicht fertiggestellten und in Betrieb genommenen Airport. Die Kläger beziehen sich folglich auf die Planfeststellung und prognostizierte Lärmpegel, nicht auf Krach, der schon da ist wie im Fall von Tegel.“ Allerdings: „Spätestens zum 31. Dezember 2019 muss die Senatsumweltverwaltung die Lärmschutz-Zonen in der Einflugschneise des City-Airports definieren, weil dann eine Ausnahmeregelung ausläuft. Rund um Tegel könnten laut Umweltverwaltung 75.000 Haushalte vom Schallschutz profitieren.“
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